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Gemeinsam stark
Interessenvertretung auch auf hoher See

Wird ein Schiff unter Billigflagge verbracht, hat das einschneidende rechtliche Konsequenzen – beispielsweise sind dann an Bord allgemeine Gesetze wie das deutsche Grundgesetz außer Kraft. Auch manche Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer wie das Seemannsgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz oder das Entgeltfortzahlungsgesetz gelten nicht mehr.
Erst wenn für Ihr Schiff ein ITF-Tarifvertrag abgeschlossen wurde, können vergleichbare Regelungen zu Ihrem persönlichen Schutz in Kraft treten. Sie und die anderen Beschäftigten auf dem Schiff haben auch die Möglichkeit, eine Bordvertretung zu gründen. Sie ist sozusagen Ihre gewerkschaftliche Interessenvertretung an Bord, hält für Sie den Kontakt zur ITF und zu ver.di und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Besatzung und Schiffsleitung oder Reederei.
Einige Reedereien haben schon langjährige Praxis in der Zusammenarbeit mit Seebetriebsräten. Sie werden von allen (deutschen und ausländischen) Seeleuten einer Reederei gewählt. Hier ((Link)) finden Sie eine Liste mit Ansprechpartnern und ihre Kommunikationsverbindungen. Der Bereich Mitbestimmung in der Gewerkschaft ver.di bietet seine Unterstützung an. Dazu gibt es Geschäftsstellen von ver.di in allen deutschen Küstenstädten mit großen Seehäfen.